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zur
Nutzung des Online Internetzugangsdienstes von Surfgiganten
1. Allgemeines
Surfgiganten erbringt für ihre Vertragspartner (nachfolgend
"Kunden") Internet-by-Call Dienstleistungen (nachfolgend
auch "Dienstleistungen") zu den von Surfgiganten in ihren
Preislisten genannten Tarifen. Es gelten bis zur
vollständigen Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem
Kunden ausschließlich die nachfolgenden ALLGEMEINEN
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. Abweichende Geschäftsbedingungen
finden keine Anwendung, auch wenn Surfgiganten der Geltung
nicht ausdrücklich widersprochen hat. Andere Vereinbarungen,
insbesondere Zusicherungen, Änderungen und Nebenabreden,
sind nur dann wirksam, wenn sich Surfgiganten damit
ausdrücklich schriftlich einverstanden erklärt hat.
2. Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
Der Kunde bietet Surfgiganten im Einzelfall den Abschluss
eines Vertragsverhältnisses über eine Internet-by-Call
Dienstleistung durch Betätigung der von Surfgiganten für die
jeweilige Dienstleistung zur Verfügung gestellten
Einwahlrufnummer an. Surfgiganten ist frei, dieses
Vertragsangebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt im
Einzelfall durch Freischaltung des Zugangs des Kunden zum
Internet bzw. World Wide Web. Das Vertragsverhältnis
zwischen Surfgiganten und dem Kunden ist auf die einzelne
Nutzung der Dienstleistungen gerichtet. Eine Verpflichtung
zum Abschluss von Folgeverträgen und/oder ein
Dauerschuldverhältnis werden nicht begründet.
3. Preise, Rechnungserstellung und Zahlungsbedingungen
Surfgiganten stellt dem Kunden die erbrachten
Dienstleistungen gem. § 15 TKV über seinen
Teilnehmernetzbetreiber (i.d.R. Deutsche Telekom AG) zu den
sich aus der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste
ergebenden Tarifen (zuzüglich Umsatzsteuer) in Rechnung. Die
Rechnungserstellung durch den Teilnehmernetzbetreiber und
die Zahlungen durch den Kunden erfolgen gemäß den zwischen
dem Kunden und seinem Teilnehmernetzbetreiber getroffenen
Vereinbarungen.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass
Dienstleistungen nur von ihm oder Dritten, denen der Kunde
die Nutzung der Dienstleistungen gestattet hat, in Anspruch
genommen werden. Für deren Verhalten hat der Kunde wie bei
eigener Nutzung einzustehen.
4.2 Surfgiganten weist darauf hin, dass der Kunde durch den
Zugang zum WWW und zu anderen, weltweiten Netzwerken
möglicherweise virenbehaftete oder sonst schädliche Daten
erhält. Dem Kunden wird daher empfohlen, entsprechende
Schutzmaßnahmen für seinen Rechner zu ergreifen.
4.3 Der Kunde verpflichtet sich, weder
Sicherheitsvorkehrungen fremder Netzwerke, Hosts oder
Accounts unbefugt zu umgehen (sog. "Hacking" oder "Cracking"),
noch in fremde Services unbefugt einzugreifen (sog. "denial
of service attacks").
4.4 Der Kunde verpflichtet sich, keine E-Mails an Personen
zu verschicken, die den Empfang von E-Mails nicht wünschen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Bulk-Mail, Junk-Mail,
Spam-Mail, Flame-Mail oder ähnliche Nachrichten an eine
Vielzahl von Personen oder Newsgroups zu versenden. Der
Kunde wird keine Kettenbriefe weiterleiten oder verbreiten.
4.5 Sofern der Kunde einen eigenen Mail-Server einsetzt,
verpflichtet er sich, diesen so zu konfigurieren, dass er
nicht als Mail-Relay von anderen Nutzern verwendet werden
kann.
4.6 Der Kunde hält Surfgiganten von allen Ansprüchen Dritter
frei, die diese gegenüber Surfgiganten wegen Verletzung ihrer
Rechte durch gesetzes- oder vertragswidriges Verhalten des
Kunden geltend machen sollten.
5. Rechte von Surfgiganten
5.1 Surfgiganten ist berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer
Dienstleistungen ganz oder teilweise entsprechend den
Vorgaben des § 19 TKV zu unterbinden (Sperre).
5.2 Sofern der Kunde schuldhaft gegen die in Ziffer 4
aufgeführten Pflichten verstößt, behält sich Surfgiganten
das Recht vor, den Zugang zum Teledienst zu sperren.
5.3 Surfgiganten ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot
eines Dritten, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt
aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
6. Diensteaufhebung
Surfgiganten kann, ohne damit Schadensersatzansprüche des
Kunden zu begründen, ihre Telekommunikationsdienstleistungen
vorübergehend einstellen oder beschränken, wenn entweder
eine Beeinträchtigung
- der Sicherheit des Netzbetriebes oder
- der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere
schwerwiegende Störungen des Netzes, der Software oder
gespeicherter Daten, oder
- der Interoperabilität der Dienste oder
- des Datenschutzes
zu befürchten ist.
Surfgiganten wird die Leistungseinstellungen oder –beschränkungen
im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betroffenen
Dienst beschränken und den Kunden nach Maßgabe des § 6 Abs.
3 TKV über Art, Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung
unterrichten.
7. Reselling
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Dienstleistungen an
Dritte durch den Kunden darf nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung von Surfgiganten erfolgen. Dritte im
Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15
ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.
8. Haftung von Surfgiganten
8.1 Surfgiganten leistet Schadensersatz, gleich aus welchem
Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
a) Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit in voller Höhe;
b) bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer
vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), und zwar
begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren
Schaden.
8.2 Ist der Schaden bei Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
entstanden, haftet Surfgiganten in Abweichung von Ziffer 8.1
für Vermögensschäden bis zu einem Betrag von 12.500,-- EUR
je Kunde, es sei denn, dass dieser seinerseits
Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit
erbringt. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die
Haftung von Surfgiganten auf 10 Mio. EUR je
schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die
Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses
zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der
Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe
aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die
Haftungsbegrenzung der Höhe nach entfällt, wenn der Schaden
vorsätzlich durch Surfgiganten verursacht wurde.
8.3 Die gesetzliche Haftung bei Körper- und Personenschäden,
für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie nach dem
Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9. Sonstige Vereinbarungen
9.1 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen eines
Vertragsverhältnisses sind schriftlich vorzunehmen. Gleiches
gilt für die Aufhebung des Schriftformgebotes.
9.2 Die Aufrechnung gegenüber Forderungen von Surfgiganten
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen zulässig. Die Geltendmachung von
Zurückbehaltungsrechten, die nicht auf demselben
Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.
9.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt den Bestimmungen des
deutschen Rechts mit Ausnahme der Bestimmungen seines
internationalen Privatrechts. Die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
9.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im
Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist nach Wahl der
klagenden Partei Hamburg oder der Sitz des Beklagten, wenn
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder
wenn er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
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